GABELLA Garantie gegen Durchrostung

1. Garantiegeber Premotec Ing.-büro VDI, Inh. Bernd Keiderling, Hauptstraße 2, 99837 Großensee, Deutschland. Telefon +49 36922 37230, E-Mail info@gabella.de (nachfolgend „GABELLA“).

2. Garantiezusage GABELLA garantiert, dass die tragenden und sichtbaren Stahlteile der in Ziffer 3 genannten Produkte innerhalb der Garantiezeit nicht durchrosten. Durchrostung liegt vor, wenn der Stahl durch Korrosion durchbrochen ist oder Standsicherheit oder Funktion dadurch beeinträchtigt sind. Diese Garantie ist eine freiwillige, kostenlose Zusatzleistung.

3. Produkte und Garantiezeit

  • Produkte mit DUPLEX|GUARD-Oberfläche (Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 und Pulverbeschichtung): 25 Jahre
  • Nur feuerverzinkte Produkte: 15 Jahre
  • Produkte in Rost- bzw. Edelrost-Optik: 3 Jahre; die gewollte Rostpatina selbst ist kein Garantiefall

Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung an den Erstkäufer. Sie verlängert sich nicht durch eine Garantieleistung.

4. Pflichten des Kunden: Inspektion und Pflege Voraussetzung für die Garantie ist, dass der Kunde

  1. die Bauteile mindestens einmal jährlich auf Veränderungen und Beschädigungen der Oberfläche untersucht, insbesondere auf Rostspuren und Roststellen, Kratzer, Abplatzungen und Steinschlag;
  2. festgestellte Beschädigungen zeitnah mit geeigneter Ausbesserungsfarbe schützt. Die passende Ausbesserungsfarbe stellt GABELLA auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung;
  3. bei Rostbildung, größeren Beschädigungen oder Unsicherheit vor eigenen Maßnahmen Kontakt mit GABELLA aufnimmt, aussagekräftige Fotos der betroffenen Stellen übermittelt (info@gabella.de oder Telefon) und die geeignete Vorgehensweise mit GABELLA abstimmt;
  4. die Oberfläche regelmäßig, mindestens einmal jährlich, mit klarem Wasser reinigt und von Bewuchs, Laub und Erdreich freihält.

Schäden, die auf eine unterlassene Inspektion, Ausbesserung oder Abstimmung zurückgehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

5. Nicht von der Garantie umfasst

  • Flugrost, Rostspuren und rein optische Veränderungen der Oberfläche
  • Farbveränderungen, Kreiden oder Glanzverlust durch UV-Licht und Witterung
  • Beschädigungen durch Montage, Bearbeitung, Kratzer, Steinschlag, Anfahren oder Gewalt
  • nachträglich angebrachte Bohrungen, Schnittkanten und Schweißstellen sowie deren Umgebung bis 10 mm
  • Beschläge, Schlösser, Bänder, Antriebe, Elektrik, Kunststoff-, Holz- und WPC-Teile (hier gelten die gesetzliche Gewährleistung bzw. Herstellergarantien)
  • Schäden durch aggressive Stoffe (z. B. Streusalz, Dünger, Zement, Kalk, Reinigungsmittel), Dauerkontakt mit Erdreich, Mulch oder stehendem Wasser
  • Aufstellorte näher als 500 m zur Meeresküste sowie Umgebungen der Korrosivitätskategorie C5 oder höher nach DIN EN ISO 12944-2
  • nicht fachgerechte Montage oder Montage entgegen der GABELLA-Montageanleitung, eigenmächtige Veränderungen
  • höhere Gewalt, Unfälle und Naturereignisse

6. Garantieleistung Im Garantiefall prüft GABELLA den gemeldeten Schaden und entscheidet nach eigener Beurteilung, ob das betroffene Produkt instand gesetzt (z. B. durch Ausbesserung der Beschichtung) oder ausgetauscht wird. GABELLA kann gleichwertigen Ersatz liefern, insbesondere wenn das Produkt nicht mehr im Sortiment ist. Die Zusendung des Ersatzteils bzw. Ersatzprodukts an eine Lieferadresse im Geltungsbereich erfolgt kostenlos. Die Garantieleistung umfasst ausschließlich das betroffene Produkt. Ausgeschlossen sind die Erstattung des Kaufpreises, Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden, sowie Kosten für Aus- und Einbau, Montage und Rücksendungen. Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GABELLA über.

7. Geltendmachung Der Garantiefall ist innerhalb der Garantiezeit und spätestens zwei Monate nach Entdeckung in Textform (E-Mail an info@gabella.de oder Brief) zu melden, mit:

  • Rechnung bzw. Auftragsnummer,
  • Beschreibung des Schadens,
  • aussagekräftigen Fotos (Gesamtansicht und Detail).

GABELLA kann eine Besichtigung oder die Rücksendung des betroffenen Teils verlangen.

8. Geltungsbereich und Übertragung Die Garantie gilt für Verbraucher mit Lieferung und Aufstellung innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Sie gilt für Produkte, die direkt bei GABELLA gekauft wurden: im Onlineshop gabella.de, über die GABELLA-Angebote bei eBay und Amazon oder per Einzelauftrag. Bei Veräußerung des Grundstücks geht die Garantie für die restliche Laufzeit auf den neuen Eigentümer über, sofern dieser die Originalrechnung bzw. Auftragsbestätigung vorlegt. Die Garantiezeit beginnt dadurch nicht neu.

9. Verhältnis zu Ihren gesetzlichen Rechten Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber GABELLA als Verkäufer bestehen unentgeltlich neben dieser Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt. Die Einschränkungen in Ziffer 6 gelten nur für die Garantie. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 18.10.2026

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